Begriffe
GHG-Protokoll
Das Greenhouse Gas Protokoll ist der meist verwendete und international anerkannte Standard für CO2-Bilanzierung und Reporting. Gemäß Greenhouse Gas Protokoll werden u.a. die Emissionen folgender Treibhausgase getrennt erfasst: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3). Um verschiedene Treibhausgase vergleichen zu können, wird deren jeweiliges Treibhauspotential als CO2-Äquivalente definiert.
Weitere Informationen finden Sie u. a. bei: United Nations Climate Change/Global Warming Potentials (IPCC Second Assessment Report)
Klassifikation nach GHG-Protokoll
Scope 1: Direkte Emissionen durch Tätigkeiten, die durch ein Unternehmen kontrolliert werden
Bsp.: Firmeneigene Dienstfahrzeuge, usw.
Scope 2: Indirekte Emissionen durch den Einkauf von Energie
Bsp.: Strom, Fernwärme
Scope 3: Indirekte Emissionen, die außerhalb des betrachteten Unternehmens vor- und nachgelagert entstehen (durch Vorleistungen, ausgelagerte Aktivitäten, Entsorgung usw.)
Bsp.: Geschäftsreisen und Pendeln der Mitarbeiter, Abfall, Rohstoff, Transport durch Fremdfirmen zum Kunden, Produktnutzung
(Quelle: https://ghgprotocol.org/ )
SBTi
Die Science Based Targets initiative entstand aus der Zusammenarbeit von CDP, United Nations Global Compact, World Resources Institute (WRI) und dem World Wide Fund for Nature (WWF). Ihr Ziel ist die Förderung bzw. Mobilisierung der Privatwirtschaft zu ambitionierten Klimazielen und Reduktionzielen im Einklang mit dem Ziel der Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 °C.
SBTi referenziert auf GHG-Protokoll und prüft die Konformität der anvisierten Unternehmensziele hinsichtlich des angestrebten Ambitionsniveaus (Deduktion der Ergebnisse/Empfehlungen von komplexen Klimamodellen auf eine Zahl z.B. jährliche Reduktionsrate).
(Quelle: https://sciencebasedtargets.org/)
CO2-Steuer
Das "wichtigste Leitinstrument für einen effektiven Klimaschutz" nannte die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina einen einheitlichen und sektorübergreifenden CO2-Preis in einer 2019 publizierten Stellungnahme (siehe Quelle). Um die Wirksamkeit, Kosteneffizienz und soziale Ausgewogenheit einer solchen Klimapolitik sicherzustellen, müsse dieser Preis zudem bereits bei Einführung erheblich höher sein als die Preise im EU-Emissionshandel (z. Zt. der Veröffentlichung ca. 25 Euro/Tonne). Der CO2-Preis müsse zugleich "als unverrückbare klimapolitische Strategie erkennbar sein".
(Quelle: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V, Stellungnahme 2019 )
Diesen Forderungen ist die Poltik mit der Verabschiedung des Klimapakets größtenteils nachgekommen. Dabei wurde der zunächst veranschlagte Einstiegspreis von 10 Euro pro Tonne auf inzwischen 25 Euro pro Tonne erhöht. Mit der beschlossenen Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 8. Oktober 2020 im Bundestag, wird der CO2-Preis sukzessive auf 55 Euro im Jahr 2025 steigen, um dann in ein Handelssystem mit Preiskorridor überzugehen.
Erhöhung der Preise für Emissionszertifikate in der Einführungsphase für das Jahr
- 2021 von 10 auf 25 Euro,
- 2022 von 20 auf 30 Euro,
- 2023 von 25 auf 35 Euro,
- 2024 von 30 auf 45 Euro,
- 2025 von 35 auf 55 Euro
Der anschließende Preiskorridor von zunächst 35-60 Euro erhöht sich zudem auf 55-65 Euro im Jahr 2026.
(Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 19/19929 )
Diese Anpassung bezüglich Höhe und Entwicklung des CO2-Preises in den kommenden Jahren zeigt, dass auch in Zukunft gewisse Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung des CO2-Preises bestehen bleiben.
Die Betrachtung verschiedenste Preisentwicklungsszenarien für den Zeitraum nach 2025 anderer seriöser Insititutionen, wie dem Sachverständigenrat für Wirtschaft (PIK) sowie dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), ermöglicht eine bessere Einschätzung der Auswirkungen auf das eigene Unternehmen.