Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Dezember 2019

1. Geltungsbereich

1.1
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Etanomics Service GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, welche die Etanomics Service GmbH mit Unternehmen im Sinn des § 14 BGB (nachfolgend auch „Auftraggeber" genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Etanomics Service GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Etanomics Service GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1.3
Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäß 2.1 gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne erneut hierauf hinzuweisen.

1.4
Wünscht die Etanomics Service GmbH im Fall von Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der unwesentlichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird sie dies dem Auftraggeber mitteilen und ein schriftliches Angebot auf Vertragsänderung unterbreiten.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1
Alle Angebote der Etanomics Service GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Aufträge und alle sonstigen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung der Etanomics Service GmbH für diese und den Auftraggeber rechtsverbindlich. Die Annahme oder Ablehnung von Aufträgen durch die Etanomics Service GmbH gilt als fristgerecht, soweit sie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Auftrags erfolgt.

2.2
Mündliche Aufträge bedürfen zur Verpflichtung der Etanomics Service GmbH ihrer schriftlichen Bestätigung.

2.3
Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Etanomics Service GmbH und dem Auftraggeber ist ausschließlich der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Etanomics Service GmbH

2.4
Soweit nicht anders vereinbart, kann sich die Etanomics Service GmbH eines Subunternehmers bedienen.

2.5
Dem Angebot liegen die Rahmenbedingungen, Zeiträume zur Bearbeitung und gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Angebotsstellung zugrunde, die den Vertragspartnern bekannt sind. Sollten sich diese im Verlauf der Zusammenarbeit ändern, werden sich der Auftraggeber und die Etanomics Service GmbH über denentsprechenden Mehr- oder Minderaufwand unverzüglich abstimmen und den Auftrag einvernehmlich anpassen.

2.6
Wird der Auftrag während der Abwicklung einvernehmlich abgeändert, insbesondere ausgeweitet, so kann die Etanomics Service GmbH eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütungen, insbesondere deren Erhöhung, verlangen. Solange und soweit eine Einigung nicht erzielt wird, erfolgt die Leistungserbringung auf Grundlage der bisherigen Vereinbarung. Die Etanomics Service GmbH ist darüber hinaus berechtigt, die Durchführung der Auftragsleistungen bis zur Einigung vorläufig einzustellen, wenn sie den Auftraggeber hierauf innerhalb angemessener Frist vorab schriftlich hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

2.7
Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle entsprechend notwendigen Informationen und Unterlagen, beizubringen. Verzögerungen aufgrund der vorgenannten Hindernisse setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, steht den Vertragspartnern bezüglich der betroffenen Teile ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

2.8
Der Auftraggeber hat Änderungen seiner Daten, welche für die Auftragsabwicklung wesentlich sind, insbesondere Änderungen des Namens, der Rechtsform, des Geschäftssitzes sowie im Falle eines vereinbarten SEPA-Basismandats der Bankverbindung, unverzüglich der Etanomics Service GmbH anzuzeigen.

3. Preise und Zahlungen

3.1.
Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang exklusive zuzüglicher Kosten wie insbesondere für Verpackung, Zoll, Umsatzsteuer. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

3.2
Die Etanomics Service GmbH ist bei erheblichen Veränderungen der Personal-, Material- und Vertriebskosten berechtigt, die Preise für Leistungen, die mehr als zwölf Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, anzupassen. Dies teilt sie dem Auftraggeber spätestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mit. Kündigt der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung gegenüber der Etanomics Service GmbH, gilt die Zustimmung zur Preisänderung als erteilt.

3.3
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch die Etanomics Service GmbH monatlich.

3.4.
Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung fällig und ohne jeden Abzug durch Überweisung binnen 10 Tagen zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Etanomics Service GmbH.

3.5
Leistet der Auftraggeber die Zahlung nicht binnen 10 Tagen, so ist die Etanomics Service GmbH berechtigt, die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

3.6.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung notwendigen Materialien, Daten, Dokumente und Unterlagen in Form, Qualität und Umfang dem Zweck entsprechend unverzüglich nach Vertragsschluss und/oder Aufforderung durch die Etanomics Service GmbH dieser zur Verfügung zu stellen. Erkennt die Etanomics Service GmbH, dass diese fehlerhaft sind und/oder nicht in der vereinbarten Art und Weise genutzt werden können, so weist sie den Auftraggeber unverzüglich hierauf hin. Entsprechendes gilt für notwendige Arbeitsvoraussetzungen, insbesondere den Zugang zu Räumlichkeiten oder notwendige IT-Umgebung.

4.2
Sämtliche Daten, die vom Auftraggeber an die Etanomics Service GmbH übermittelt werden, bleiben im ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers. Er allein haftet für die Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, Qualität und Verwendbarkeit dieser Daten sowie dessen Freiheit von Schutzrechten Dritter. Die Etanomics Service GmbH erhält für die Dauer der Vereinbarung ein einfaches, unbeschränktes, kostenloses, unterlizenzierbares Recht, diese Daten im jeweils vereinbarten Vertragsumfang zu nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Recht nur aus wichtigem Grund widerrufen.

4.3.
Sofern die Mitwirkung des Auftraggebers zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, wird der Auftraggeber im erforderlichen Umfang ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Nutzung der Betriebsmittel nötigen Zustimmungen einzuholen, um der Etanomics Service GmbH die Erbringung der Dienstleistung zu ermöglichen.

4.4
Im Fall des Verzugs durch den Auftraggeber gelten die §§ 642 ff BGB entsprechend.

5. Terminabsage durch den Auftraggeber

5.1
Absage oder Terminverschiebung eines vorher abgestimmten Termins, sind bis einschließlich zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich und kostenfrei.

5.2
Bei Terminabsage, Terminverschiebung oder Nichterscheinen am Tag des vereinbarten Termins wird die volle Vergütung als Ausfallvergütung fällig.

6. Termine für Lieferung und Leistung

6.1
Soweit keine Termine für Lieferungen und Leistungen vereinbart werden, bestimmt die Etanomics Service GmbH diese nach eigenem billigem Ermessen. Von der Etanomics Service GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur dann feste Frist oder ein fester Termin, wenn dies ausdrücklich zugesagt oder vereinbart ist.

6.2
Die Liefer- bzw. Leistungsfrist beginnt mit dem Tage der Auftragsannahme, jedoch nicht vor vollständigem Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Informationen und aller Voraussetzungen, die der Auftraggeber zu erfüllen hat.

6.3.
Fristen und Termine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Etanomics Service GmbH nicht nachkommt.

6.4.
Die Etanomics Service GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, welche die Etanomics Service GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Etanomics Service GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die Etanomics Service GmbH dem Auftraggeber, soweit es ihr möglich ist, unverzüglich schriftlich (E-Mail oder Fax genügt) mit. Der Auftraggeber kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Etanomics Service GmbH vom Vertrag zurücktreten, wenn die Etanomics Service GmbH nicht zu dem Vorgang binnen angemessener Frist erklärt. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, für den Auftraggeber, falls die genannten Umstände bei ihm eintreten.

6.5.
Die Etanomics Service GmbH ist insbesondere zu Teillieferungen berechtigt, wenn
die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

6.6
Die Etanomics Service GmbH gerät erst durch Mahnung in Verzug. Die Haftung auf Schadensersatz ist nach Maßgabe des Abschnitts 11 dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen beschränkt.

6.7
Im Falle eines Verzugs einer Lieferung oder Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen der Etanomics Service GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder vom Vertrag zurücktritt.

7. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang, Abnahme

7.1
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Etanomics Service GmbH, soweit nichts anderes bestimmt ist.

7.2
Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Etanomics Service GmbH.

7.3
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Auftraggeber, den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Etanomics Service GmbH noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat.

7.4
Der Auftraggeber darf die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

7.5
Soweit eine Abnahme vorgesehen und nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung bzw. Leistung als abgenommen, wenn
- die Etanomics Service GmbH dem Auftraggeber die Fertigstellung der Lieferung bzw. Leistung mitgeteilt hat
- seit dieser Mitteilung 12 Werktage vergangen sind und
- der Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraums der Etanomics Service GmbH keinen Mangel angezeigt hat, der die Nutzung der Lieferung oder Leistung unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt.

7.6
Soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist, kann die Etanomics Service GmbH eine Abnahme für jede Teilleistung gesondert durchführen. Bei Abnahme der letzten Teilleistung wird zusätzlich das vertragsgemäße Zusammenwirken aller Teile geprüft (Endabnahme).
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Etanomics Service GmbH, soweit nichts anderes bestimmt ist.

8. Schutzrechte

8.1
Die Etanomics Service GmbH behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten oder Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Plandokumente, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Etanomics Service GmbH Dritten nicht zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Etanomics Service GmbH diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien vollständig zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

8.2
Für sämtliche von der Etanomics Service GmbH im Auftrag des Auftraggebers entwickelten Werke und Arbeitsergebnisse räumt die Etanomics Service GmbH dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem im jeweiligen Auftrag beschriebenen Umfang zu nutzen.

8.3
Der Auftraggeber haftet gegenüber der Etanomics Service GmbH dafür, dass die von ihm beigestellten Leistungen und im Rahmen der Mitwirkung überlassenen Unterlagen, Informationen, Daten und Gegenstände frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung durch die Etanomics Service GmbH ausschließen oder beeinträchtigen. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung der Etanomics Service GmbH gewerbliche Schutzrechte und/oder Urheberrechte verletzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Etanomics Service GmbH hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Vertragspartner wird die Etanomics Service GmbH sämtliche Entscheidungen über die wesentlichen Verteidigungsmaßnahmen überlassen und ohne Zustimmung der Etanomics Service GmbH kein Anerkenntnis abgeben und keinen Vergleich über die geltend gemachten Ansprüche schließen. Der Vertragspartner ist verpflichtet der Etanomics Service GmbH alle für eine angemessene Verteidigung erforderlichen Informationen zu gewähren und sonstige angemessene Unterstützung zu leisten.

8.4
Der Etanomics Service GmbH steht an allen schutzrechtsfähigen Leistungserbringungen und Entwicklungen, welche die Etanomics Service GmbH im Rahmen oder anlässlich der vertraglichen Leistungserbringung erstellt, ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und unwiderrufliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Schutzrechten zu. Das Nutzungs- und Verwertungsrecht der Etanomics Service GmbH umfasst auch die Erlaubnis zur Bearbeitung und Lizenzvergabe an Dritte, soweit nicht die Vertraulichkeit verarbeiteter Informationen entgegensteht.

8.5
Dasselbe gilt im gleichen Maße für Ideen, Konzeptionen, Know-How und Techniken.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1
Der Auftraggeber und die Etanomics Service GmbH sind wechselseitig verpflichtet, auch im Namen ihrer Mitarbeiter, alle Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung offenbart werden, streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und sie lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrags zu verwenden. Diese Informationen sind auch dann streng vertraulich zu behandeln, wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind oder werden. Im Rahmen der Zweckbestimmung ist die Etanomics Service GmbH berechtigt, die Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit diese entsprechend dieser Bestimmungen verpflichtet werden.

9.2
Die Verpflichtungen dieser Vereinbarung beziehen sich nicht auf Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits allgemein zugänglich waren, die der Vertragspartei nachweislich bereits bekannt waren, die ohne direkte oder indirekte Mitwirkung der die Informationen erhaltenden Partei allgemein zugänglich werden, die der anderen Vertragspartei nachweislich durch einen zur Bekanntmachung befugten Dritten übermittelt wurden oder die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung einer Partei zwingend offenzulegen sind. Außerdem kann die informationsgebende Partei durch vorherige schriftliche Zustimmung der Weitergabe der vertraulichen Informationen zustimmen.

9.3
Beide Parteien werden sämtliche einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten.

9.4
Beide Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung und Nutzung der Daten die bei ihnen mit der Datenverarbeitung beschäftigten Personen im erforderlichen Umfang gemäß den Anforderungen der DSGVO zu verpflichten und dies schriftlich zu dokumentieren.
Der Auftraggeber und die Etanomics Service GmbH werden einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO schließen, sofern für den Auftraggeber personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden.

9.5
Diese Vereinbarungen zur Geheimhaltung gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von weiteren fünf Jahren fort; Nr. 9.4 und 9.5 bleiben bis zum Widerspruch gültig.

9.6
Im Fall einer Beauftragung erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung zur Nutzung nachstehender Details zur Verwendung des gemeinsam durchgeführten Projektes als Referenz bei Kundenakquisitionen, zum Führen in Kundenreferenzlisten und für sonstige Vertriebs- und Marketingzwecke. Folgende Informationen werden dabei ggf. verwendet: Name des Auftraggebers, Logo des Auftraggebers, wesentliche Projektinhalte, Projektlaufzeit.
Selbstverständlich werden keine internen Projektdokumente sowie vertrauliche Unternehmenszahlen in die Öffentlichkeit gelangen.

10. Gewährleistung

10.1.
Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Produkte beträgt 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme vereinbart ist, ab der Abnahme. Abweichend hierzu gelten die gesetzlichen Fristen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 438 Abs. 3 (Arglistiges Verschweigen), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB.

10.2
Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) zu rügen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers bleiben unberührt.

10.3
Auf Verlangen der Etanomics Service GmbH ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an ihn zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Etanomics Service GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; erhöhte Kosten, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet, trägt der Auftraggeber. Die Beseitigung des Mangels beschränkt sich ausschließlich auf die den Mangel betreffende Lieferung und umfasst nicht den Aus- und Einbau dieser.

10.4
Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Behebung unterfällt, kann der Auftraggeber mit den für die Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen der Etanomics Service GmbH zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen der Etanomics Service GmbH zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Auftraggeber hätte die fehlende Mangelhaftigkeit nicht erkennen können.

10.5
Die Etanomics Service GmbH steht insbesondere nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der Etanomics Service GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.

11. Haftung auf Schadensersatz

11.1
Die Etanomics Service GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wenn nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.

11.2
Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Etanomics Service GmbH bzw. durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, herbeigeführt werden, haftet diese unbeschränkt.

11.3
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Ersatzpflicht der Etanomics Service GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf.

11.4
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

11.5
In den Fällen einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Etanomics Service GmbH für alle unter einem Auftrag auftretenden Schadensfälle begrenzt auf die Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung der Etanomics Service GmbH höchstens zweifach pro Jahr und Schadensfall. Im Falle der Realisierung eines nicht versicherten oder versicherbaren Risikos haftet die Etanomics Service GmbH maximal in Höhe ihres Honorars für den Auftrag.

11.6
Haftung für übernommene Garantien, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Vorschriften unberührt.

11.7
Soweit die Etanomics Service GmbH nach Nr. 11.3 dem Grunde nach für Schäden Ersatz leistet, ist die Haftung auf direkte Schäden begrenzt, d.h. die Etanomics Service GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, ausgebliebene Einsparungen, Mangelfolgeschäden sowie andere und vergleichbare mittelbare Schäden.

11.8
Soweit die Etanomics Service GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11.9
Die beauftragten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung aller branchenüblicher Sorgfalt erbracht. Getroffene Aussagen in Fördermittelanträgen beruhen auf den Angaben des Auftraggebers und Erfahrungswerten aus vergleichbaren Aufträgen. Eine Einstandspflicht des Auftragnehmers für die Verwendbarkeit der Leistung zu dem vom Auftraggeber beabsichtigten Zwecken besteht nicht, es sei denn, dies ist auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Auftragnehmers zurückzuführen. Im Übrigen ist jegliche Haftung des Auftragnehmers soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. 

 

12. Eigentumsvorbehalt

12.1
Die von der Etanomics Service GmbH an den Auftraggeber gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen in ihrem Eigentum. („Vorbehaltsware")

12.2
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Nr. 12.10) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, es sei denn, es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

12.3
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum der Etanomics Service GmbH hinweisen und die Etanomics Service GmbH hierüber unter Übergabe der notwendigen Unterlagen informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Etanomics Service GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.

13. Abwerbeverbot

13.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar selbst oder durch Dritte Mitarbeiter/innen der Etanomics Service GmbH abzuwerben oder abwerben zu lassen.

13.2
Diese Verpflichtung umfasst nicht nur Arbeitsverträge sondern auch andere Angebote und Vereinbarungen, aufgrund derer die Arbeitskraft des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin nicht mehr der Etanomics Service GmbH zugutekommt, sondern ganz oder teilweise dem Auftraggeber.

13.3
Diese Vereinbarung bleibt für die Dauer von 12 Monaten nach Vertragsende bestehen.

13.4
Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Abwerbeverbot verpflichtet sich der Auftraggeber an die Etanomics Service GmbH 50 % des Jahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters (laut Anstellungsvertrag bei der Etanomics Service GmbH) als Vertragsstrafe zu zahlen. Jegliche sonstigen Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

14. Schlussbestimmungen

14.1
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

14.2
Soweit nicht anders vereinbart, bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 BGB.

14.3
Die Übermittlung durch Telefax und E-Mail entsprechen dem Schriftformerfordernis, sofern ihr Zugang nachgewiesen werden kann (z. B. Faxprotokoll, E-Mail Empfangsbestätigung).

14.4
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber und der Etanomics Service GmbH ist dessen Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Etanomics Service GmbH bleibt berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

14.5
Die Beziehungen zwischen der Etanomics Service GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der individuellen Auftragsvereinbarungen oder der Geschäftsbedingungen der Etanomics Service GmbH einschließlich etwaiger Nachträge rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr im rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen. Zur Ausfüllung einer Lücke ist eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck vereinbart hätten.