Energieaudit DIN EN 16247
Der §8 des EDL-G schreibt ein Energieaudit nach DIN EN 16247 für die kleinste selbstständige rechtliche Einheit eines nicht KMU (KMU = kleine und mittlere Unternehmen) vor. Viele Unternehmensgruppen, deren Gruppenfirmen alleine KMU's bilden, sind dadurch von der Auditpflicht betroffen.
Im Audit muss das Unternehmen mehr als 90% seiner benötigten Energien einer Verwendung zuweisen. Zur Herstellung der Legal Compliance muss eine Unternehmensgruppe also:
- den Auditbedarf für alle seine europäischen Standorte prüfen
- die Umsetzung der europäischen Effizienzrichtlinie in das jeweilige nationale Recht kennen
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alle Audits intern oder extern durchführen
Mit unserer umfangreichen Expertise aus vielen – auch europäischen Unternehmensgruppen – sind wir auch hierfür Ihr geeigneter Partner. Sprechen Sie uns an.
Ausgeschlossen von der Auditierungspflicht sind:
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG mit einer Mitarbeiterzahl < 250 und einem Umsatz von ≤ 50 Mio. EUR bzw. einer Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR. Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 vorweisen können sind ebenso von der Auditierungspflicht ausgeschlossen wie Unternehmen, die ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vorweisen können (EMAS).